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Sonstiges - Bürokratie Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte: Für die Förderung unserer Alpinen Steinschafrasse ist es erforderlich Mitglied der Alterskasse der Landwirtschaft zu sein oder einen Betrieb zu führen, der den Charakter eines landwirtschaftlichen Betriebes besitzt (Hofstelle mit Betriebsgebäude und Ausübung der Landwirtschaft zu Erwerbszwecken). Was ein Betrieb i.Sinne der Altershilfe ist, könnt Ihr unter folgendem Link nachlesen: Gesetzliche Sozialversicherung
Die Schafhaltung wird auch in den Bereich der Landwirtschaft eingeordnet. In der folgenden Tabelle werden zu Eurer Information einige Mitgliedsvoraussetzungen zur gesetzlichen Sozialversicherung aufgeführt.
Da sich die gesetzl. Bestimmungen jederzeit ändern können, findet Ihr auf der Webseite lsv.de der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung weitere und vor allem aktuelle Informationen. Für Rückfragen zu diesem Thema:
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen - aber ohne Gewähr! Erstellt durch die EDV-Beratung Martin Steinherr |